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   BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80   

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BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80 (https://dejure.org/1983,2592)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1983 - 6 A 2.80 (https://dejure.org/1983,2592)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1983 - 6 A 2.80 (https://dejure.org/1983,2592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Wohnungsvermittlungsgebühren aus Anlass einer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.04.1967 - II C 24.67

    Rechtmäßigkeit des Entzuges einer Trennungsentschädigung - Nichtannahme eines

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Beamten (Soldaten) entsprechen und ihm unter Berücksichtigung der Größe seiner Familie ein Heim bieten, das die Entfaltung des Familienlebens gewährleistet (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 -, vom 15. September 1966 - BVerwG 8 C 215.63 - und vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nrn. 6, 14 und 15]; BVerwGE 54, 248 [252]).

    Darüber hinausgehende individuelle Wünsche und Bedürfnisse müssen, sofern sie nicht zwingend sind, unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Beamten (Soldaten) entsprechen und ihm unter Berücksichtigung der Größe seiner Familie ein Heim bieten, das die Entfaltung des Familienlebens gewährleistet (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 -, vom 15. September 1966 - BVerwG 8 C 215.63 - und vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nrn. 6, 14 und 15]; BVerwGE 54, 248 [252]).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78

    Eigennutzung der Wohnung - Mietentschädigung - Weitervermietung - Versetzung -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dargelegt hat (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75] m.w.N. und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 A 1.82 -), ist das Bundesumzugskostengesetz ein Normenkomplex, der Gegenstand und Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten konkretisiert.
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 94.80

    Umzugskosten - Anlaß der Versetzung - Dienstliche Versetzung - Soldat -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Aufwendungen, deren Entstehung durch Umstände bedingt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten oder Soldaten zuzurechnen sind, hat der Dienstherr hingegen nicht auszugleichen; ihre Übernahme kann von dem Beamten oder Soldaten "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - [Buchholz a.a.O. Nr. 84]).
  • BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Beamten (Soldaten) entsprechen und ihm unter Berücksichtigung der Größe seiner Familie ein Heim bieten, das die Entfaltung des Familienlebens gewährleistet (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 -, vom 15. September 1966 - BVerwG 8 C 215.63 - und vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nrn. 6, 14 und 15]; BVerwGE 54, 248 [252]).
  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82

    Dienstliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mietwohnung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dargelegt hat (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75] m.w.N. und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 A 1.82 -), ist das Bundesumzugskostengesetz ein Normenkomplex, der Gegenstand und Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten konkretisiert.
  • BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 215.63
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
    Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Beamten (Soldaten) entsprechen und ihm unter Berücksichtigung der Größe seiner Familie ein Heim bieten, das die Entfaltung des Familienlebens gewährleistet (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 -, vom 15. September 1966 - BVerwG 8 C 215.63 - und vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nrn. 6, 14 und 15]; BVerwGE 54, 248 [252]).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92

    Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung

    Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit mit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Umziehenden in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - ZBR 1984, 147).

    Denn die Angemessenheit einer Wohnung kann im Einzelfall durch weitere Merkmale bestimmt werden, wie z. B. die Verfügbarkeit freier Wohnungen der vorgegebenen Größe in der Region oder zwingende individuelle Bedürfnisse für eine bestimmte Größe, Lage, Beschaffenheit bzw. für einen bestimmten Zuschnitt der Wohnung; dabei müssen freilich unangemessene individuelle Wünsche unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Denn aus der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BUKG folgt, daß die Zuteilung einer nach Größe und Ausstattung dem Wohnraumbedürfnis des Beamten (Soldaten) entsprechenden Wohnung (vgl. hierzu BVerwGE 54, 248 und Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 -) im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes die Gewährung des Trennungsgeldes grundsätzlich unabhängig von den vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließt.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 4.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Dass der Dienstherr durch diese Vorschriften seiner Fürsorgepflicht Genüge getan hat, um den Beamten für die vorübergehenden versetzungsbedingten Mehrkosten einen billigen Ausgleich zu gewähren, hat das Bundesverwaltungsgericht stets betont und den Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sogar begrenzenden Charakter beigemessen (zuletzt im Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 -, vgl. auch Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 6.07 - ZBR 2009, 91 , vom 24. Juli 1984 - BVerwG 6 C 73.81 - Buchholz 238.41 § 62 SVG Nr. 4 m.w.N. , vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 102 und - BVerwG 6 C 77.81 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 101).
  • VG Bayreuth, 09.03.2020 - B 5 K 18.195

    Zuweisung einer angemessenen Staatsbedienstetenwohnung wegen Wohnungsmangels

    Darüber hinausgehende individuelle Wünsche und Bedürfnisse müssen, sofern sie nicht zwingend sind, unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.1967 - 2 C 24.67; U.v. 23.9.1983 - 6 A 2/80 - juris Rn. 13).

    Aufwendungen, deren Entstehung durch Umstände bedingt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten zuzurechnen sind, hat der Dienstherr hingegen nicht auszugleichen, ihre Übernahme kann von dem Beamten "billigerweise" nicht erwartet werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1983 - 6 A 2.80; U.v. 17.12.1980 - 6 C 94.80; U.v. 13.12.1978 - 6 C 13.78; U.v. 23.2.1983 - 6 A 1.82).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 6.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Dass der Dienstherr durch diese Vorschriften seiner Fürsorgepflicht Genüge getan hat, um den Beamten für die vorübergehenden versetzungsbedingten Mehrkosten einen billigen Ausgleich zu gewähren, hat das Bundesverwaltungsgericht stets betont und den Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sogar begrenzenden Charakter beigemessen (zuletzt im Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 -, vgl. auch Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 6.07 - ZBR 2009, 91 , vom 24. Juli 1984 - BVerwG 6 C 73.81 - Buchholz 238.41 § 62 SVG Nr. 4 m.w.N. , vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 102 und - BVerwG 6 C 77.81 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 101).
  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 81.89

    Wohnungsbau: Anerkennung einer Kleinwohnung aus steuerbegünstigte Zweitwohnung

    Diesen Maßstab hat die Rechtsprechung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der "angemessenen Wohnung" im Umzugskostenrecht als sachgerecht für die Bemessung der berechtigten Wohnbedürfnisse der Bediensteten bezeichnet (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 102 S. 69 ).
  • BVerwG, 12.01.1988 - 6 B 63.87

    Recht zur Verwirklichung individueller Wohnvorstellungen im Sinne des

    Durch diese Regelung wird konkretisiert, was nach dem Willen des Verordnungsgebers bei einem unverheirateten Beamten ohne Hausstand als eine angemessene Wohnung (vgl. zu diesem Begriff Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - <ZBR 1984, 147>) anzusehen ist.
  • BVerwG, 15.12.1999 - 10 B 3.98

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Der Begriff der Angemessenheit wird durch den Gesetzeswortlaut in § 2 Abs. 1 Satz 3 TGV definiert und ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - BVerwGE 54, 248, 252, Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - <ZBR 1984, 147>, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 10 A 1.97 jeweils mit weiteren Nachweisen -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1992 - 5 L 142/91
    Diesen Maßstab hat die Rechtsprechung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der "angemessenen Wohnung" im Umzugskostenrecht als sachgerecht für die Bemessung der berechtigten Wohnbedürfnisse der Bediensteten bezeichnet (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 102 S. 69 (70)).
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   BVerwG, 10.11.1983 - 6 A 2.80   

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